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   ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18   

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ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18 (https://dejure.org/2019,62767)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18 (https://dejure.org/2019,62767)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 1 Ca 1676/18 (https://dejure.org/2019,62767)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 229/01

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
    Ob eine unterschiedliche Behandlung der beiden Gruppen zwingend geboten ist, richtet sich auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung nach dem Zweck der Leistung (vgl. BAG 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 - juris).

    Eine Ungleichbehandlung kann deshalb auch an einen typischerweise unterschiedlichen Versorgungsbedarf anknüpfen (BAG 19. März 2002 aaO.).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
    Die zulässige Typisierung darf zwar nur in Einzelfällen und ausnahmsweise zu einer Benachteiligung der Betroffenen führen und nur in besonders gelagerten Fällen Ungleichheiten entstehen lassen, so dass die durch eine typisierende Regelung entstehenden Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen dürfen (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - juris).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
    Mangels anderweitiger Anhaltspunkte ist vielmehr auf den regelmäßigen, allgemeinen Zweck der Gewährung einer betrieblichen Altersrente abzustellen, der darin besteht, den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Versorgungsfall "Alter" zu verbessern (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - juris).
  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen

    Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
    Hierbei ist das zu schützende Interesse eines Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie sein Interesse an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz abzuwägen (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - juris).
  • BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08

    Wert der Beschwer

    Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
    § 42 Abs. 5 S. 1, 2. Hs. GKG findet insoweit keine Anwendung (BAG 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 - juris).
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04

    Betriebsrentenanpassung - Haftung im Konzern

    Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
    Die Beklagte bestreitet im Hinblick auf §§ 17 Abs. 4, 16 Abs. 1 VersO Post 2008 die geltend gemachte Verpflichtung (BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 - juris).
  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte -

    Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
    Ist dagegen die Auslegung nach Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck bereits eindeutig, kann auf den wirklichen Willen der Betriebsparteien nicht mehr zurückgegriffen werden (vgl. BAG 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 - juris).
  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 578/96

    Rentenfähiger Arbeitsverdienst und Provisionen

    Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
    aa) Zu den nach § 27 Abs. 1 SprAuG zu beachtenden Grundsätzen gehört auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. zu § 75 BetrVG: BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 578/96 - juris).
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der

    Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2019 - 1 Ca 1676/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - juris).
  • LAG Köln, 23.10.2019 - 11 Sa 126/19

    Betriebliche Altersversorgung

    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.01.2019- 1 Ca 1676/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.01.2019 (1 Ca 1676/18) abzuändern und.

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